Köln – Im Fall der Zwangsräumung der 6-köpfigen Familie von Jacqueline W. in Köln ist schon viel durch die Medien gegangen. Da aber einiges davon nicht der Wahrheit entspricht oder zumindest missverständlich ist, gab es heute vor dem Kölner Rathaus eine Kundgebung der „Sozialistischen Selbsthilfe Mülheim“ (SSM) und der Initiative „Recht auf Stadt“.
Nach dem die durch die Medien bekannt gewordene Zwangsräumung hohe Wellen geschlagen hatte, gab es von Seiten der Kölner Verwaltung eine Pressemitteilung die nicht nur missverständlich, sondern auch rechtswidrig war. Rechtswidrig gleich in doppelter Hinsicht, da zum einen der (Sozial-)Datenschutz der Familie verletzt und zum anderen, weil die Familie in der Pressemitteilung diffamiert wurde.
Von mehreren „Polizeieinsätzen“ war in der Pressemitteilung die Rede, die durch das Presseamt veröffentlicht wurde. Dies alleine ist schon für sich genommen ein Verstoß gegen den Datenschutz. Diffamierend daran ist, dass das Presseamt auch noch offen ließ, warum es diese Einsätze gegeben hat. Die Folge dieser Pressemitteilung war nun, dass ein bereits bestehendes Angebot der Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft mbH über eine neue Wohnung wieder zurückgezogen wurde, als man in den Medien von den Polizeieinsätzen las. Tatsächlich hat es die Einsätze der Polizei gegeben, wie die Familie in der heutigen Kundgebung informierte. Diese seien aber aufgrund von Bedrohungslagen erfolgt, in denen die Familie rassistisch beleidigt und bedroht wurde. Will heißen, man hat die Polizei selbst gerufen. Freilich gab es auch Ruhestörungen, was aber bei einer kinderreichen Familie nicht selten ist. Diese waren wohl auch Anlass einiger Mobbing-Szenarien.
Im Falle der Pressemitteilung gab es nun eine Strafanzeige gegen die Stadt Köln. Es ist fraglich, ob das Presseamt Daten über eine Familie an die Öffentlichkeit bringen darf. Viel mehr sollte sich die Verwaltung in Form des Sozialdezernats schützend vor die Familie stellen. Die Stadt jedenfalls hat es versäumt der Familie eine geeignete Unterkunft, dazu zählt auch eine Wohnung auf dem freien Wohnungsmarkt, wie in einem Beschluss des Kölner Verwaltungsgerichtes festgelegt wurde, zur Verfügung zu stellen. Statt dessen hat sie die Familie in der Öffentlichkeit diffamiert und ihr, ebenfalls rechtswidrig, nur eine Obdachlosenunterkunft angeboten. Dies ist ein Skandal der das Potential hat, den Sozialdezernenten, der hierfür letztlich verantwortlich ist, zum Rücktritt zu bewegen.
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